Seit 1. April 2006 gilt in Hamburg das Hundegesetz (HundeG).
Das Hundegesetz besagt, dass seit dem 1.1.2007 alle Hamburger Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet sind
- ihren Hund mit einem Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen zu lassen (dieser kann – wenn nicht schon geschehen – dem Hund von jedem niedergelassenen Tierarzt eingesetzt werden),
- ihn im Hunderegister anzumelden (online, bei den Bezirksämtern, Ihrem Verbraucherschutzamt oder bei einem anerkannten Sachverständigen – in Kombination mit der Gehorsamsprüfung zur Befreiung von der Anleinpflicht) und
- eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter abzuschließen (mindestens eine Million Euro Versicherungssumme bei maximal 500 Euro Selbstbeteiligung)
Darüber hinaus ergibt sich aus dem Hundegesetz eine allgemeine Anleinpflicht in ganz Hamburg: Außerhalb der eigenen Wohnung bzw. eines eigenen, eingezäunten Grundstückes und außerhalb der Hundeauslaufflächen ist ein Hund grundsätzlich anzuleinen.

Zazoo ist noch zu jung für die Prüfung.
Ausnahmen:
- Der Hund ist jünger als 12 Monate.
- Sie haben mit Ihrem Hund erfolgreich die Gehorsamsprüfung abgelegt und sind von der Anleinpflicht befreit. Dann darf Ihr Hund überall dort, wo keine “besonderen” Anleinpflichten und keine Mitnahmeverbote gelten, ohne Leine laufen.
Alle Informationen zum Hamburger Hundegesetz gibt es unter www.hamburg.de/hundegesetz, dort finden Sie auch Informationen zum Hunderegister und den Auslaufzonen.
Die Gehorsamsprüfung nach dem Hamburger Hundegesetz können Sie bei mir ablegen – sprechen Sie mich einfach an. Ich unterstütze Sie auch gerne bei der Vorbereitung.
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