Sie können Ihren Hund von der Anleinpflicht befreien lassen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ihr Hund ist mind. 12 Monate alt, erst dann darf er die Prüfung ablegen.
- Ihr Hund ist mit mit einem fälschungssicheren Mikrochip nach ISO-Norm gekennzeichnet.
- Ihr Hund ist im Hamburger Hunderegister angemeldet (für alle Hunde, die sich länger als zwei Monate in Hamburg aufhalten).
- Sie haben für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung mit mindestens einer Million Euro Versicherungssumme und maximal 500 Euro Selbstbeteiligung abgeschlossen.
- Sie mit Ihrem Hund die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung für die Befreiung von der Anleinpflicht bestanden haben.
Diese Prüfung zur Befreiung von der Anleinpflicht darf nicht durchgeführt werden wenn:
- für Ihren Hund ein Maulkorb- oder Anleinzwang angeordnet wurde (bei einer räumlichen Begrenzung gelten Ausnahmen)
- Ihr Hund zu den gefährlichen Hunden gehört (§ 2 Absätze 1 und 2 Hundegesetz – für Bullterrier gelten Ausnahmeregeln)
- Ihr Hund zu den gefährlichen Hunden (§ 2 Absatz 3 Hundegesetz) gehört und er noch nicht vom zuständigen Bezirksamt von den für gefährliche Hunde geltenden Vorschriften freigestellt wurde.
Wie gehen Sie vor?
Vereinbaren Sie mit mir einen Termin für die Abnahme der Prüfung, die die Voraussetzung für die Befreiung von der Anleinpflicht ist.
Am Prüfungstag bringen Sie bitte neben Ihrem Hund auch folgende Unterlagen mit:
- Ihren Personalausweis oder einen Reisepaß mit einer Meldebestätigung
- Den Impfausweis oder den blauen Heimtierausweis Ihres Hundes (mit der eingetragenen Chipnummer nach ISO-Norm)
- einen Nachweis für die Haftpflichtversicherung Ihres Hundes
- eine Bescheinigung über die Anmeldung Ihres Hundes beim Hamburger Hunderegister oder den Ausdruck der Onlineanmeldung über Hamburg-Gateway (nur falls Ihr Hund in Hamburg lebt)
Vor der Prüfung müssen Sie noch einen “Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht” stellen. Das Formular bringe ich mit. Meist frage ich Sie vorher nach allen Daten, die wir für den „Papierkram“ benötigen, dies erspart uns u.U. mühsames Ausfüllen in Sturm und/oder Regen.

Sam hat Spaß ohne Leine.
© Annette Wiechmann
Danach startet die Gehorsamsprüfung in Form eines gemeinsamen Spaziergangs. Wahrscheinlich können Sie und Ihr Hund die Prüfung ohne weitere Vorbereitung bestehen und bekommen Ihre Befreiung von der Anleinpflicht. Falls Sie sich aber nicht sicher sind, lesen Sie die Informationen zum Ablauf der Gehorsamsprüfung. Und falls Sie glauben, dass Sie noch an der ein oder anderen Stelle arbeiten müssen, unterstütze ich Sie gerne bei der Prüfungsvorbereitung.
Nach bestandener Prüfung bestätige ich Ihnen die Befreiung von der Anleinpflicht und stelle die gelbe Befreiungskarte aus. Beides erhalten Sie i.d.R. innerhalb von zwei Tagen per Post.
Damit sind Sie und Ihr Hund als Team von der generellen Anleinpflicht befreit! Aber bitte denken Sie daran, auf Spaziergängen immer die Befreiungskarte und Ihren Personalausweis dabei zu haben.
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