Sie fragen sich, ob Sie und Ihr Hund die Gehorsamsprüfung bestehen? Das sollten Sie, wenn Sie folgende Fragen mit „ja“ beantworten können:
- Können Sie mit Ihrem Hund entspannt spazierengehen, ohne dass er Menschen oder andere Tiere belästigt?
- Läßt er sich an der Leine führen, ohne Sie hinter sich her zu ziehen?
- Kommt er auch unter Ablenkung auf Ruf direkt zu Ihnen?
- Macht er auf Kommando Sitz, Platz oder Steh?
Sie sehen, die Anforderungen bei der Gehorsamsprüfung sind deutlich niedriger als zum Beispiel bei einer Begleithundprüfung.
Außerdem dürfen Sie in der Gehorsamsprüfung Hör- und Sichtzeichen einsetzen, also den Hund mit der Stimme oder mit Hand- oder Körperbewegungen unterstützen. Auch Motivation und Belohnung mit Futter oder Spielzeug sind erlaubt.

Laila, Janosch und Flo warten auf ihren Einsatz.
In der Gehorsamsprüfung muss Ihr Hund Folgendes können:
- Gehen an lockerer Leine: natürlich darf er mal ziehen, aber grundsätzlich sollte er sich nach Ihnen richten. Sie sollten nicht „wie ein Fähnchen im Wind hinter ihm herflattern“.
- Sitz, Platz, Steh: zwei von diesen drei Kommandos muß Ihr Hund ausführen.
- Bleib: Sie binden Ihren Hund an einer geeigneten Stelle an und entfernen sich, sind aber noch in Sichtweite. In dieser Zeit soll der Hund – auch unter Ablenkung – ruhig bleiben.
- Kommen auf Ruf: dies sollte jederzeit – auch unter Ablenkung – problemlos funktionieren.
- Auf Begegnungen mit anderen Menschen und Hunden, Radfahrern, Joggern, Kinderwagen, Rollatoren etc. sollte Ihr Hund gelassen und auf keinen Fall aggressiv reagieren. Dies gilt auch, wenn jemand Ihnen die Hand schütteln will oder es räumlich mal enger wird.
Die Gehorsamsprüfung wird an zwei verschiedenen Orten durchgeführt. Einzelne Prüfungsteile kommen dabei durchaus mehrfach vor.